Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 27.07.2020

Am 27. Juli findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Stadtkapelle Asperg statt. Dazu sind alle aktiven und passiven Mitglieder der Stadtkapelle herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet in unserem Proberaum statt und beginnt um 20 Uhr. 

Der Vorstand hat die Tagesordnung wie folgt festgelegt: 

  1. Begrüßung
  2. Totengedenken
  3. Bericht der Vorstandschaft über die Auswirkungen der Corona-Pandemie 
  4. Anträge 
    1. Satzungsänderungen der Neufassung vom 07. Februar 2020 betreffend §12 der Neufassung:
      Bisherige Fassung: Der Vorstand erstellt zu Beginn eines Geschäftsjahres einen Haushaltsplan, der die Planung der Ein- und Ausgaben des laufenden und darauffolgenden Geschäftsjahres beinhaltet. 
      Neue Fassung: Der Vorstand erstellt zu Beginn eines Geschäftsjahres einen Haushaltsplan, der die Planung der Ein- und Ausgaben des laufenden  Geschäftsjahres beinhaltet. 
    2. Satzungsänderungen der Neufassung vom 07. Februar 2020 betreffend §4 der Neufassung: Ergänzung des Schlusssatzes: Personen, die von der Mitgliederversammlung zu Ehrenvorsitzenden ernannt worden sind, sind ebenfalls Ehrenmitglieder.
    3. Anhebung der Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2021
    4. Beschluss über den Haushaltsplan 2020
    5. Mitgliedsantrag vom 06.02.2020: Terminierung Mitgliederversammlung auf einen anderen Wochentag als den regulären Probentag
    6. Mitgliedsantrag vom 07.02.2020: Ernennung von Frank Morath zum Ehrenmitglied
    7. Mitgliedsantrag vom 07.02.2020: Darstellung aktuelle Situation Betrugsfall Frühjahr 2019
    8. Sofern fristgerecht vorliegend: weitere schriftliche Anträge von Mitgliedern
  5. Sonstiges 

Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 4c) und 4d), sowie das Hygienekonzept für die Veranstaltung, erhalten Sie auf elektronischem Weg bis spätestens 20. Juli 2020. 

Anträge müssen schriftlich (per E-Mail oder Brief) spätestens bis 20. Juli 2020 eingereicht sein. 

Wir bitten unsere Mitglieder um zahlreiche Teilnahme. Um alle erforderlichen Hygienemaßnahmen gemäß der jeweils gültigen Corona-VO einhalten, ist eine formlose Vorabanmeldung per E-Mail an schriftfuehrer@stadtkapelle-asperg.de bis spätestens 20. Juli erforderlich. Sollte die angemeldete Personenzahl die zulässige Personenzahl im Probenraum übersteigen, muss die Veranstaltung ggf. kurzfristig entweder auf einen späteren Termin oder in andere Räumlichkeiten verlegt werden. 

Der Vorstand (CD) 


Letzte Änderung am 16.07.2020 durch Schriftfuehrer@stadtkapelle-asperg.de